Piercing an Minderjährigen
Personen unter 18 Jahren gelten in Deutschland bis zum Eintritt der Volljährigkeit als minderjährig. Die Rechte und Pflichten der Minderjährigen werden per Jugendschutz geregelt. Jugendliche ab 14 Jahre werden unter Einbeziehung folgender Punkte bei uns gepierct:
Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren werden nur gepierct, wenn mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend ist und von dem zweiten die Einverständniserklärung und Aufklärungsbroschüre unterschrieben vorliegt.
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- Ausweis Erziehungsberechtigten
- Ausweis der zu piercenden Person
Folgende Angaben sind in der Einverständniserklärung zu machen:
- Name und Anschrift des Minderjährigen
- Geb. Datum des Minderjährigen
- Geb. Datum des/der Erziehungsberechtigten
- Die Einverständnis ist von beiden Seiten zu unterschreiben (zu piercenden Person und von der/den Erziehungsberechtigten)
Alternativ zum Personalausweis werden fol gende Dokumente akzeptiert:
- Reisepass
- Führerschein
- Kinderausweis
- Aufenthaltsgenehmigung
Folgende Piercings / BodyMods / Tattoos schliessen wir bei Minderjährigen aus:
- Intimpiercing
- Brustpiercing bei Frauen
- Brustpiercing bei Männern unter 16 Jahren
- Skin Diver
- Dermal Anchor
- Surface Piercings
- Cuttings
- Implants
- Suspensions
- Tattoo Unterarme / Hände
- Tattoo Hals / Gesicht
Sollte der Name oder der Wohnsitz der Minderjährigen mit dem des Erziehungsberechtigten nicht übereinstimmen (z. B. nach einer Scheidung), so sind ebenfalls diese Dokumente (z. B. Scheidungsurteil etc.) als Kopie vorzulegen, um den Sachverhalt zu klären. Sollten bei einem Minderjährigen beide Elternteile verstorben sein, so müssen alle oben angegebenen Dokumente von dem gesetzlichen Vormund ausgestellt werden.
Wenn weitere Fragen zu den benötigten Dokumenten auftreten, sollten diese VOR einem Besuch mit uns telefonisch geklärt werden. Um rechtlich einwandfrei Minderjährige piercen zu können, müssen ALLE Dokumente vorhanden sein.
Wir bitte hierfür um Verständnis.